ERFOLG BRAUCHT FREIHEIT

Unternehmerischer Erfolg basiert auf unternehmerischer Freiheit:

Die eigenen Ziele setzen, die besten Wege gehen – das sind Grundlagen unternehmerischen Handelns. Den rechtlichen Rahmen nicht als Beschränkung zu begreifen, sondern frei zu denken und immer neue Lösungen für den Mandanten zu entwickeln – das ist die Grundlage anwaltlichen Handelns.

So wird aus freiem Handeln und freiem Denken unternehmerischer Erfolg.

PROFIL

Die Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (MKRG) ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei. Von unserem Düsseldorfer Standort aus beraten wir nationale und internationale Unternehmen, Unternehmer sowie die öffentliche Hand bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

BERATUNGS-PHILOSOPHIE

MKRG bietet eine sachorientierte juristische und wirtschaftliche Beratung. Unser Ziel ist, die für den Mandanten beste Lösung und Strategie zu finden und umzusetzen. Wir verstehen die Rechtsberatung nicht als Selbstzweck, sondern orientieren uns an ihren wirtschaftlichen Zielen.

EINSATZ

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von MKRG zeigen eine hohe zeitliche Präsenz und ein großes Engagement. Im Bedarfsfall sind wir für Mandanten ständig erreichbar. Dies ist Zeichen der starken Identifikation mit dem Mandat bzw. dem Projekt.

DAS NEUESTE VON MKRG

FLF-Aufsatz: Nichtbestehende Forderungen und Verjährung

In der aktuellen Auflage der FLF haben sich Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger sowie Rechtsanwalt Manuel Schulz mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshof auseinandergesetzt, in der es um den Ankauf nicht-existenter Forderungen durch den Factor ging.

Factoring in Krise und Insolvenz

Am 19. April 2024 referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger im Rahmen eines Seminars des Deutscher Factoring Verband e.V. in Kooperation mit dem DAHD Bildungszentrum Groß- und Außenhandel GmbH in Köln über Factoring in Krise und Insolvenz.

Interim Manager: Chancen und Risiken in eigener Sache

Am 18. April 2024 und 25. April 2024 referieren Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger und Herr Rechtsanwalt Manuel Schulz im Rahmen zweier Online-Seminare über „Chancen und Risiken in eigener Sache“.

BGH: Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme gemäß § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam

Eine Entscheidung des BGH von Januar 2023 hat im Markt für Unsicherheit gesorgt. Entgegen der bisherigen Praxis wird künftig bei Mängeln vor Abnahme und einer gewünschten Selbstvornahme keine Kündigung des Bauvertrages mehr – so einfach – möglich sein, wenn (…)

© Copyright - Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH